Der Jahreswechsel steht vor der Tür und wie immer gibt es einiges, was sich im neuen Jahr ändert. Ob E-Rechnung oder Mindestlohn, auch in 2025 werden Betriebe vor neue Regelungen und Herausforderungen gestellt. Drei wichtige Neuerungen, die auf Ihr Unternehmen zukommen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
e-Rechnung
Der Empfang der elektronischen Rechnung (e-Rechnung) wird ab 01. Januar 2025 für Unternehmen verpflichtend. Die Pflicht zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gilt grundsätzlich ebenfalls ab 1. Januar 2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Aufwands der Umsetzung gibt es jedoch eine Übergangsregelung. Mehr Informationen zur e-Rechnung und Project-Center finden Sie hier.
Mindestlohn & Mindestausbildungsvergütung
Der Mindestlohn wird in regelmäßigen Abständen immer wieder erhöht. Ab 01. Januar 2025 beträgt er 12,82 Euro brutto. Alle Informationen zur Entwicklung des Mindestlohns finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Die Mindestausbildungsvergütung steigt im ersten Lehrjahr auf mindestens 682 Euro pro Monat. Es kann in Ausnahmefällen aber Abweichungen geben. Alle Änderungen hat das Handwerksblatt zusammengefasst.
Führerschein-Umtausch
Bis zum Jahr 2033 müssen in der EU alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt worden sind, um einheitlich und fälschungssicher zu werden. Der Umtausch verläuft schrittweise. Im Januar 2025 läuft die nächste Frist ab. Der ADAC hat einen Umtausch-Rechner eingerichtet, der Ihnen schnell Auskunft darüber gibt, wann Sie betroffen sind.
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